Allgemeine Geschäftsbedingungen
PROCARDIA
Gruppen & Personal Training – Olaf Köhler


§ 1 Leistungsgegenstand

1.1
Olaf Köhler übt die Tätigkeit als freiberufliche Lehrkraft aus, vergleichbar einem Privatdozenten, nicht aber als gewerbliche Tätigkeit. Der Status ist der eines Privattrainers.

1.2
PROCARDIA – Gruppen & Personal Training verpflichtet sich, den Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainingsbetreuung individuell zu beraten und zu betreuen. Die Vertragsparteien haben in einem gesonderten Vertrag den Umfang und den Inhalt des Trainings vereinbart.

1.3
Ist keine andere Vereinbarung getroffen, kann die Trainingsbetreuung nur durch den Klienten persönlich in Anspruch genommen werden.

1.4
Die vereinbarte Trainingsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB.

§ 2 Training

2.1
Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt 60 Minuten oder länger. Kürzere Trainingseinheiten müssen ausdrücklich vereinbart werden. Ein Abbruch der Trainingseinheit durch den Kunden, vor Ablauf der vereinbarten Trainingsdauer, berechtigt nicht zu Kostenrückerstattungen oder Zeitgutschriften.

2.2
Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem Klienten abgesprochen. Mögliche Trainingsinhalte und -ziele werden vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Klienten abgestimmt.

2.3
Der Beginn des Trainings ist nur nach einem obligatorischen Gesundheits- Check- Up durch PROCARDIA – Gruppen & Personal Training möglich.

2.4
Der Klient bestätigt mit seiner umseitigen Unterschrift seine verbindliche Teilnahme an meinem Training- und Leistungsangebot. Ferner bestätigt der Klient mit seiner Unterschrift, dass er diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollinhaltlich zur Kenntnis genommen hat und diese von ihm auch akzeptiert werden.

2.5
Der Klient bestätigt, dass ihm keine Krankheiten oder sonstige körperliche Beschwerden bekannt sind, die dem Training entgegenstehen könnten. Der Klient sichert zu, dass er sich bei einem Arzt über seinen guten Gesundheitszustand versichert. Der Klient verpflichtet sich ferner, sich in regelmäßigen Abständen auf seine Sporttauglichkeit ärztlich untersuchen zu lassen. Die Teilnahme am Gruppen & Personal Training erfolgt auf eigenes Risiko. Der Klient bestätigt, dass das vereinbarte Programm freiwillig und auf eigene Verantwortung, bei körperlicher und geistiger Gesundheit aufgenommen wird. Der Klient verpflichtet sich, sowohl die Fragen nach seinem Gesundheitszustand wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten, als auch über alle die ihm bekannten Krankheiten und Beschwerden unaufgefordert dem Personal Trainer Auskunft zu erteilen. Bei plötzlichen oder allgemeinen Befindlichkeiten- Veränderungen, wie z.B. Übelkeit, Schwindel, Herzbeschwerden, Krämpfe o.ä. wird der Klient den Personal Trainer sofort informieren bzw. ggf. aus eigenem Antrieb das Training oder die Anwendung abbrechen. Der Personal Trainer verpflichtet sich, die erhaltenen Informationen Stillschweigend zu bewahren und sie keinem Dritten zugänglich zu machen.

§ 3 Sonstige Leistungen

3.1
Der PROCARDIA – Gruppen & Personal Trainer steht seinen Klienten außerhalb der Trainingseinheiten im Rahmen der vereinbarten Trainingsbetreuung per Telefon zur Verfügung. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit.

§ 4 Haftung

4.1
Der PROCARDIA – Gruppen & Personal Trainer schließt gegenüber dem Klienten jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungshilfen beruht.

4.2
Eine Haftungsausschlusserklärung ist vom Klienten zusätzlich zu unterschreiben und gilt als Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung

4.3
Der PROCARDIA – Gruppen & Personal Trainer haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Klienten mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.

4.4
Nimmt der Klient die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von
PROCARDIA – Gruppen & Personal Training vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. PROCARDIA – Gruppen & Personal Training übernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die der Klient von diesen erhalten hat.

4.5
Es besteht eine Berufshaftversicherung des PROCARDIA Gruppen & Personal Trainers, um etwaige gesetzliche Haftungsansprüchen des Klienten zu genügen.

4.6
Der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des PROCARDIA – Gruppen & Personal Trainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.

4.7
Die Haftung für Sachschäden wird ausgeschlossen, es sei denn PROCARDIA – Gruppen & Personal Training ist ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten nachzuweisen.

§ 5 Zahlungsbedingungen

5.1
Die Abrechnung der Trainingseinheiten erfolgt generell im Voraus. Die Zahlung erfolgt in Bar oder per Überweisung auf das Konto von PROCARDIA – Gruppen & Personal Training. Je nach Leistungs- und Stundenpaket besteht nach Absprache die Möglichkeit der Ratenzahlung. Diese werden ebenfalls im Voraus abgerechnet.

5.2
Der Klient erhält von PROCARDIA – Gruppen & Personal Training eine schriftliche Rechnung mit Aufstellung der durchgeführten Maßnahmen und Leistungen.

5.3
Es gilt jeweils die aktuelle Preisliste. PROCARDIA – Gruppen & Personal Training behält sich Änderungen der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich etwaige Änderungen dem Klient umgehend, mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten, schriftlich mitzuteilen.

§ 6 Sonstige Kosten

6.1
Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten und/oder Trainingsinhalte des Klienten weitere Kosten (Eintrittsgelder, Platzmieten, Studiomieten etc.) so sind diese vom Klienten zu tragen.

6.2
Die Kosten für optionale Tests die nicht in den Leistungspaketen inbegriffen sind übernimmt der Klient. Wird ein Arzt, Physiotherapeut, Ernährungsberater o.ä., zur ganzheitlichen Betreuung konsultiert, übernimmt der Klient die Kosten in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstanbieters. Nimmt der Klient Ernährungsleistungen optional in Anspruch (z.B. Analyse & Optimierung von Ernährungstagebüchern, erstellen von Ernährungsplänen, Einkaufsbegleitung etc.) so gelten die aktuellen Tarife.

6.3
Werden anderweitig Trainings- oder Dienstleistungen (z.B. Trainingsbetreuung auf Reisen, Eventbetreuung, Tagesausflüge etc.) in Anspruch genommen, so werden vorab gesonderte Tarife vereinbart.

§ 7 Verhinderung und Ausfall

7.1
Terminabsagen und Terminverschiebungen müssen Telefonisch erfolgen. E-Mail, Fax und SMS sind nicht erwünscht, da nicht gewährleistet ist, dass der Trainer diese Information bekommt.

7.2
Bei Verhinderung hat der Klient spätestens 24 Stunden vor der Trainingsbetreuung abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe berechnet.

7.3
Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer extremer Umstände am Trainingsort (Starkregen, Glatteis, Unwetter etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein findet die Trainingseinheit gegebenenfalls drinnen statt oder wird nach Absprache verschoben. Die Entscheidung über die Durchführung wird grundsätzlich einvernehmlich mit dem Klienten getroffen. Die Trainingseinheit kann dann zu einem anderen Termin innerhalb 4 Wochen nach dem Datum der Verschiebung nachgeholt werden.

7.4
In Ausnahmefällen von Seiten PROCARDIA – Gruppen & Personal Training (Krankheit, Urlaubszeit etc.) kann nach vorheriger Absprache mit dem Klienten ein gleichwertig qualifizierter Personal Trainer die Betreuung übernehmen.

7.5
Wird eine bezahlte Trainingseinheit im Voraus nachweislich wegen Krankheit abgesagt, kann sie zu einem anderen Termin innerhalb 4 Wochen nach Ende der Krankheit nachgeholt werden.

§ 8 Ersatzansprüche

8.1
Bei einer kurzfristigen Terminabsage durch PROCARDIA – Gruppen & Personal Training können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben.

8.2
Bei Nichterscheinen des Klienten zum vereinbarten Trainingstermin wird das Honorar für eine Trainingseinheit voll berechnet, bzw. die Trainingseinheit gebucht und nicht gutgeschrieben. Es können somit keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.

§ 9 Doping & Missbrauch von Medikamenten

9.1
Das Training mit PROCARDIA – Gruppen & Personal Training steht für sauberes Gesundheits- und Fitnesstraining. In diesem Sinne werden alle Methoden die in Zusammenhang mit Drogen, anabolen oder Sinnesbeeinflussenden Medikamenten/Substanzen während und nach dem Training geahndet.

9.2
PROCARDIA – Gruppen & Personal Training ist berechtigt jede Art von Betreuung abzubrechen, sobald Doping oder Missbrauch von Medikamenten des Kunden bekannt wird. Ein Rechtsanspruch auf Rückerstattung gezahlter Honorare besteht in diesem Fall nicht, liegt jedoch unter Vorbehalt des Trainers.

§ 10 Hinweis zu Messverfahren

10.1
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine risikolose Körperfettmessung und elektronische Pulskontrolle nur gewährleistet werden kann, wenn sich keine Implantate mit elektronischen Bauteilen (z.B. Herzschrittmacher) im Körper befinden. Messverfahren (beispielsweise mit Blutentnahme) werden nicht von PROCARDIA – Gruppen & Personal Training ausgeführt. Hierfür wird eine autorisierte Person wie z.B. ein Arzt aufgesucht. Dieser Vereinbarung stimmt der Kunde ausdrücklich zu.

§ 11 Datenschutz

11.1
Die personenbezogenen Daten werden von PROCARDIA – Gruppen & Personal Training gespeichert, ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsbestandes verwendet.

§ 12 Geheimhaltung

12.1
Der Klient verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von PROCARDIA – Gruppen & Personal Training Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

12.2
PROCARDIA – Gruppen & Personal Training hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordene Informationen des Klienten Stillschweigen zu bewahren auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

§ 13 Sonstige Vereinbarungen

13.1
Beide Parteien erkennen Absprache und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für das verwendete Kommunikationsmittel, Telefon oder eine mündliche Bestätigung.

13.2
Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.

§ 14 Schlussbestimmungen

14.1
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

14.2
Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
§ 139 BGB findet keine Anwendung.

14.3
Als Gerichtsstand wird Dresden vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Dresden November 2008


PROCARDIA

Gruppen & Personal Training

Olaf Köhler

Glasewaldtstr. 20
01277 Dresden

Telefon: 0351 3144623
Mobil: 0174 3838823

info@procardia.de

Personal Training Dresden